Rahmenbedingungen
Information & Aufklärung
„Die Ausübung der Psychotherapie im Sinne dieses Bundesgesetzes ist die nach einer allgemeinen und besonderen Ausbildung erlernte, umfassende, bewußte und geplante Behandlung von psychosozial oder auch psychosomatisch bedingten Verhaltensstörungen und Leidenszuständen mit wissenschaftlich-psychotherapeutischen Methoden in einer Interaktion zwischen einem oder mehreren Behandelten und einem oder mehreren Psychotherapeuten mit dem Ziel, bestehende Symptome zu mildern oder zu beseitigen, gestörte Verhaltensweisen und Einstellungen zu ändern und die Reifung, Entwicklung und Gesundheit des Behandelten zu fördern“.
Quelle: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10010620
Verschwiegenheitspflicht
Die Verschwiegenheitspflicht ist die zentrale Berufspflicht in der Psychotherapie. § 15 des Psychotherapiegesetzes verpflichtet PsychotherapeutInnen sowie deren Hilfspersonen zur Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse. Die Verschwiegenheitspflicht besteht allgemein, somit grundsätzlich gegenüber jedweder Person oder Einrichtung außerhalb der KlientInnen/PatientInnen, also z.B. gegenüber EhepartnerInnen, sonstigen Familienangehörigen, staatlichen Dienststellen, anderen Sozialeinrichtungen etc.
Absageregelung
Vereinbarte Termine sind verbindlich – die Stunde ist exklusiv für Sie reserviert. Vereinbarte Behandlungseinheiten sind auch bei Versäumen des Termins durch Sie zur Gänze zu bezahlen, es sei denn, der Termin wurde Ihrerseits nachweislich zumindest 48 Stunden (2 Werktage) vor Beginn der Behandlungseinheit abgesagt. Termine können Sie via Telefonat, SMS oder E-Mail absagen.
Honorar
Erstgespräch vor jeder psychotherapeutischen Behandlung
Erstgespräch: EUR 70,-
Dauer: 50 min
Psychotherapeutische Einheit: EUR 100,-
Dauer: 50 min
Paartherapie: EUR 160,-
Dauer: 90 min
Gruppentherapie mit Angehörigen: EUR 200,-
Dauer: 90 min